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  • Der Staat Preußen ist völkerrechtlich nie untergegangen, er ist lediglich inaktiv und handlungsunfähig, da die staatlichen Verwaltungsstellen fehlen. Damit der Staat, diesesmal als Naturstaat, aktiv und handlungsfähig gestellt werden kann, ist ein Rechtsmittel des Völkerrechts notwendig. https://www.verfassunggebende-versammlung-bundesstaat-preussen.de/